Forderungseinzug und Inkasso in Italien

Wir bieten Ihnen das effizienteste Inkasso in Italien und helfen Ihre Forderungen in Italien einzutreiben.

Jede anwaltliche Hilfe nützt wenig, wenn die Chancen auf eine Realisierung der Forderung ganz schlecht sind. Daher steht an erster Stelle die Analyse der finanziellen Lage des Geschäftspartners bzw  des Gegners. Es gibt konkrete und sichere Informationsmöglichkeiten um Auskünfte über Firmen oder Privatpersonen einzuholen. Dazu zählen unter anderem zahlreiche Online-Services, die Recherche im italienischen Handelsregister (Info-Camere), Einsicht in das italienische Grundbuch etc. Mit den Auskünften können Sie zuverlässig entscheiden, den Auftrag zum Forderungseinzug zu erteilen oder vernünftigerweise davon Abstand zu nehmen.

Gegebenenfalls folgen dann gemeinsame Überlegungen, ob eine außergerichtliche Tätigkeit eher den gewünschten Erfolg verspricht oder sofort gerichtliche Schritte ratsam sind.

  1. Falls Sie noch keinen Titel haben:

Mit der seit 2008 geltenden Verordnung ist ein Europäisches Mahnverfahren eingeführt worden. Dies gibt uns die Möglichkeit Ihre Forderungen in Italien direkt von Deutschland aus einzufordern, ohne dass ein Anwalt in Italien hinzugezogen werden muss. Das vereinfacht und beschleunigt den Prozess und erspart Ihnen unnötige Kosten.

Erst für die Vollstreckung in Italien benötigen wir einen Kollegen vor Ort. Hier können wir einen der zahlreichen,  italienischen Anwälte einschalten, mit denen wir seit langer Zeit erfolgreich zusammenarbeiten.

  1. Falls Sie bereits einen Titel haben:

Die Verordnung Nr. 805/2004 hat den europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen eingeführt. Sollten Sie einen solchen Titel bereits in Deutschland erwirkt haben, so wird dieser in Italien automatisch anerkannt und wird vollstreckt, ohne dass es ein Zwischenverfahren oder Gründe für die Verweigerung der Vollstreckung gibt.

Wir kümmern uns darum, dass Ihr, in Deutschland erwirkter Titel, in einen Europäischen Vollstreckungstitel umgewandelt wird.  Dieser wird dann von einem italienischen Gerichtsvollzieher anerkannt und vollstreckt.

Von der ersten Auskunft über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Zwangsvollstreckung haben Sie uns als Ansprechpartner.  Wir kooperieren mit den Deutschen und den Italienischen Behörden und, falls nötig, kümmern wir uns auch um die Zusammenarbeit mit einem Kollegen in Italien. Sie bekommen nur eine Honorarrechnung und Sie wissen vor jeder Tätigkeit, was es kostet, weil Sie über das Honorar und die Auslagen schriftlich und präzise informiert werden.

Zu einer umfassenden Beratung gehört selbstverständlich auch, den Mandanten mit den wesentlichen Unterschieden zwischen dem italienischen und dem deutschen Prozessrecht (gerichtliches Mahnverfahren und Klageverfahren) vertraut zu machen. Da in unserer Kanzlei sowohl ein deutscher, als auch ein italienischer Anwalt arbeiten, sind wir selbstverständlich mit beiden Rechtssystemen bestens vertraut und können auf wichtige Unterschiede rechtzeitig hinweisen. Ein Prinzip der Kanzlei ist schließlich, den Mandanten über alle Schritte, auch die der Gegenseite, zeitnah und umfassend zu unterrichten.

Für Kostenvoranschläge und weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

  • Ihre Anfrage per e-mail richten Sie bitte an info@anwalt-italien.net
  • Telefonisch sind wir unter Tel. 07121  270 46 97 zu erreichen.
© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco