Immobilienkauf in Italien

Herrliche Landschaften, gutes Essen, Kultur, Geschichte und … die Chance eine ideale Immobilie zu erwerben.
Falls Sie überlegen, ein Haus in Italien zu kaufen, aber nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: die deutsch-italienisch Kanzlei Rechtsanwalt und Avvocato Alessandro Tedesco ist der richtige Partner.
Wir bieten Ihnen fachlich beste Unterstützung und begleiten Sie in allen Phasen des Kaufs der Immobilie, vom Eingang der Unterlagen bis zu deren sorgfältigen Überprüfung, von dem Schriftwechsel mit der Verkäuferseite bis zur notariellen Beurkundung. Das Ziel? Ihnen zu helfen keine Fehler zu machen!
Die Unterlagen, die Sie für einen Kauf brauchen, sind umfangreich, ebenso zahlreich sind auch die Überprüfungen, die man machen muss, um eine Entscheidung zu treffen, ob gerade diese Immobilie für Sie geeignet ist.
Bevor alles in die Wege geleitet werden kann, wie etwa der Vorvertrag, benötigt man ein „Codice Fiscale“, das ist die persönliche italienische Steuernummer. Diese wird auf Antrag von der „Agenzia Dell ‘Entrate“ (gleich Finanzamt) ausgestellt. Wenn Sie noch keine Steuernummer haben, können wir uns selbstverständlich darum kümmern.
Ein Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Hierfür braucht man:

  1. Personaldaten des Käufers;
  2. Personaldaten des Verkäufers;
  3. Beschreibung der Immobilie;
  4. Datum der notariellen Urkunde;
  5. Anspruch der Immobilie;
  6. Info über die Wohnung, ob z.B. diese belastet ist;
  7. Zahlung einer Kaution.

Was sie für einen erwerb brauchen:

  1. Informationen über den Ursprung der Immobilie;
  2.  Wer ist Eigentümer;
  3. Ist die Immobilie belastet;
  4. Wo ist die Immobilie eingetragen (Liegenschaftskataster);
  5. Gibt es eine gültige Baugenehmigung?
  6. Ist die Immobilie amtlich für Wohnzwecke zugelassen?
  7. Gibt es irgendwelche Bausünden, bzw. Verstöße gegen die Bauvorschriften?
  8.  Gibt es einen aktuellen Energieausweis?

Insbesondere beim Verkauf alter Immobilien, kommt es häufig vor, dass der Eigentümer nicht alle diese wichtigen Unterlagen hat, vor allem was die Zulässigkeit der Bewohnbarkeit anbelangt.
Achtung: Sollte dies der Fall sein, beharren Sie darauf, dass der Eigentümer noch vor Abschluss des Vorvertrages alle Unterlagen lückenlos in Händen hat.
Wenn nicht, vergewissern Sie sich, dass Sie auf von Gesetzes wegen diesen spezifischen Unterlagen nicht brauchen (z.B. ist der Nachweis der Bewohnbarkeit nicht zwingend erforderlich, wenn das Haus vor 1967 gebaut und bezogen wurde).
Der Marktwert der Immobilie und sogar das Kaufgeschäft steht und fällt mit der Vollständigkeit der aufgeführten Dokumente. Wenden Sie sich an uns!
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 54 des italienisches Notargesetzes, die notarielle Urkunde auf Italienisch geschrieben und vorgelesen werden muss, außer wenn alle Parteien und der Notar eine andere Sprache beherrschen. Das ist sehr selten der Fall, und daher muss im Notartermin in der Regel ein Dolmetscher für die italienische Sprache hinzugezogen werden, wenn Verkäufer und/oder Käufer nicht zur Überzeugung des Notars ausreichend italienisch können.

Zu den Steuern:

Es gibt zwei verschiedene Gruppe von Steuern, die die Eigentümer zahlen müssen:

1. Steuern, die mit dem Kauf anfallen

A) Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, muss der Käufer 9% des steuerlichen Katasterwertes (ein Bruchteil des Kaufpreises) als Steuer zahlen, plus ungefähr 300 € als zusätzliche Gebühr.

B) Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, muss der Käufer 10% des steuerlichen Katasterwerts zahlen, plus ungefähr 600 € als zusätzliche Gebühr.

Das italienische Steuergesetz erleichtert den Verkauf von Immobilien, die als erstes Wohnhaus, sogenannte „prima casa“ benutzt werden. In diesem Fall:

  1.  Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, muss der Käufer nur 2% des steuerlichen Katasterwertes zahlen, plus ungefähr 300 € als weitere Gebühr;
  2. Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, muss der Käufer, der das Haus innerhalb von 5 Jahren nach dem Bau oder der Sanierung kauft, 4% des steuerlichen Katasterwerts zahlen, plus ungefähr 600 € als weitere Gebühr.

Der ausländische Käufer kann von diesem Bonus profitieren, wenn:

  • er eine besondere Kategorie von Immobilien erwirbt (z.B. keine
    Wohnung von historischer Bedeutung);
  • er seinen Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten in der Gemeinde begründet, wo die erworbene Wohnung liegt.

2. Steuern, die mit dem Eigentum als solchem anfallen:

  1. IMU: etwa wie unsere Grundsteuer
  2. TARI: ähnlich unseren Abfallgebühren

Für Kostenvoranschläge und weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Ihre Anfrage per E-Mail richten Sie bitte an info@anwalt-italien.net
Telefonisch sind wir unter Tel. 07121 / 270 46 97 zu erreichen.

© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco