Die Nichtzahlung der Mautgebühren

Warum die Mautgebühr nicht ordnungsgemäß, beim Verlassen der Autobahn bezahlt wurde, kann verschiedenste Ursachen haben. Die Häufigsten sind:

  • der Fahrer bzw. Mitreisende haben kein Bargeld
  • es liegt keine Einfahrtsberechtigung vor (keine Mautkarte oder die Mautkarte ist nicht auffindbar)
  • Der Fahrer bzw. die Mitreisenden sind ohne Wertkarte (EC-Karte, Kreditkarte o.ä.), die Wertkarte funktioniert nicht oder das Wertkartenguthaben ist nicht ausreichend
  • Transit infolge eines Richtungswechsels

In solchen Fällen wird der Autofahrer mit einer Quittung mit der Aufschrift „Mancato pagamento“ (auf Deutsch „Nicht bezahlt“) über die Nichtbezahlung informiert.

Der Betroffene ist verpflichtet innerhalb von 15 Tagen, ohne weitere Zahlungsaufforderung, die Gebühr per Überweisung oder bei den Servicestellen von Autostrade per l’Italia („Punto Blu“) zu bezahlen.

Eine weitere Möglichkeit, weshalb die Mautgebühr nicht entrichtet wurde ist, dass die sogenannte Telepass-Spur benutzt wurde. Diese ist den Autofahrern vorbehalten, die einen entsprechenden Vertrag mit dem Autobahnbetreiber haben, so dass die Autobahngebühr automatisch vom Konto des Fahrers abgebucht wird.

Wird die Telepass-Spur von Autofahrern benutzt, die keinen solchen Vertrag mit der Autobahn abgeschlossen haben, besteht auch in diesem Fall die Pflicht, die Nutzungsgebühr für die Autobahn innerhalb von 15 Tagen ohne Aufforderung zu entrichten (an den Servicestellen der Autobahn oder per Überweisung).

Kommt ein Autofahrer seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird der Autobahnbetreiber das fotografisch erfasste Fahrzeug identifizieren und den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen, um die Mautgebühr eintreiben zu können.

Bei deutschen KFZ-Kennzeichen, werden wir beauftragt den Halter über das Kraftfahrtbundesamt ausfindig zu machen und die Eintreibung der Forderung durchzuführen.

Selbstverständlich unterliegen alle behandelten Daten der anwaltlichen Schweigepflicht. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantschaft verwendet.

© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco