Katasterauszug und Immobilien Auskünfte Italien

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit haben wir die Möglichkeit, Auskünfte über Immobilien Ihrer Gegner ( Kunden, Partner, Gegner o.ä.) einzuholen.

Auszüge aus den italienischen Immobilienregistern, Eigentumsnachweise oder Informationen über Hypothekenbelastungen können beantragt werden.

In Italien gibt es ein zentrales Immobilienregister, in welches alle Immobilien Italiens eingetragen werden. Über dieses Register haben unsere Mandanten die Möglichkeit, Informationen über den Immobilienbesitz einer Person zu bekommen, Katasterauskünfte und Auzüge aus dem Grundbuchamt.

Im Falle einer Forderungssache oder bei Ehescheidungen empfehlen wir, im Vorfeld Auskünfte über den Besitz des Gegners einzuholen.

Es ist möglich, Immobilienauskünfte sowohl über Privatpersonen, als auch über Einzelfirmen und Gesellschaften einzuholen.

Folgende Informationen können wir für Sie bekommen:

  • Identifikationsdaten der Immobilie (Gemeinde, Blatt, Parzelle, Teil, Adresse des Grundstücks)
  • registrierte Eigentümer
  • Immobilienart
  • Steuermesswert
  • eventuelle Belastungen und Vollstreckungshandlungen
  • eventuelle Änderungen der Besitzer oder Änderungen am Grundstück oder der Immobilie (sogenannte Historische Auskunft)

Die Auskünfte sind auf Italienisch in wenigen Stunden zu bekommen. Gerne kümmern wir uns auch um die Übersetzung des Schreibens. Hierfür benötigen wir einen Arbeitstag.

Für Kostenvoranschläge und weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Ihre Anfrage per e-mail richten Sie bitte an info@anwalt-italien.net

Telefonisch sind wir unter Tel. 07121 270 46 97 zu erreichen.

© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco