Rechtsberufe in Italien

Bei den juristischen Berufen gibt es folgende Kategorien: Richter, Staatsanwälte, Geschäftstellenbeamte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Notare.

Die Anwaltsform des früheren procuratore legale wurde in Italien abgeschafft. Weitere juristische Berufe gibt es in der Justizverwaltung nicht.

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern übertragen. Es gibt Berufsrichter (togati), die aus einem Prüf- und Auswahlverfahren hervorgehen und Beamte des öffentlichen Dienstes sind, sowie ehrenamtliche Richter (Friedensrichter, ehrenamtliche Richter an Landgerichten und beigeordnete ehrenamtliche Richter), die dieses Amt ad personam und befristet wahrnehmen und nicht der ordentlichen Richterschaft angehören. Sie werden vom Obersten Richterrat (Consiglio Superiore della Magistratura) nach Maßgabe ihrer Qualifikationen ernannt.

Berufsrichter erhalten vom Staat monatliche Bezüge, deren Höhe sich nach dem Dienstalter bemisst.

Ehrenamtliche Richter erhalten eine einmalige Vergütung pro Verhandlung und Urteil.

An den Staatsanwaltschaften am Kassationshof (Corte di Cassazione), an den Berufungsgerichten (Corti d’Appello) und an den erstinstanzlichen Gerichten sind Juristen mit Ermittlungsvollmachten beschäftigt.

Ihre Ernennung und Besoldung entspricht denen der Richter.

Die Staatsanwaltschaften der erstinstanzlichen Gerichte werden ferner durch ehrenamtliche Staatsanwälte unterstützt, die Verhandlungen für die Staatsanwaltschaft führen. Sie werden unter Berücksichtigung ihrer Qualifikationen ernannt und erhalten nur die für die jeweilige Verhandlung festgesetzten Honorare.

Geschäftsstellenbeamte und Gerichtsvollzieher sind Beamte des öffentlichen Dienstes und werden im Rahmen von Prüf- und Auswahlverfahren ausgewählt. Sie erhalten entsprechende staatliche Bezüge.

Rechtsanwälte und Notare gehören zu den freien Berufen.

Rechtsanwälte müssen, bevor sie ihren Beruf ausüben dürfen, eine Eignungsprüfung ablegen, die vom Justizministerium organisiert und jährlich an einzelnen Berufungsgerichten durchgeführt wird.

Die Ernennung der Notare erfolgt durch eine landesweite Ausschreibung, die vom Justizministerium organisiert und im Justizministerium durchgeführt wird.

Der Zugang zu diesen Berufen ist gesetzlich geregelt. Richter und Staatsanwälte genießen gemäß der italienischen Verfassung vollständige Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bei der Ausübung ihrer Pflichten. Alle Rechtsberufe unterliegen einem beruflichen Ehrenkodex.

Die einzige Unterscheidung, die bei Berufsrichtern/Berufsstaatsanwälten getroffen wird, betrifft die Anzahl der Dienstjahre mit einer entsprechend gestaffelten Besoldung. Ihre Laufbahn umfasst folgende Dienstebenen: beisitzender Richter, Richter/Staatsanwalt am erstinstanzlichen Gericht, Richter/Staatsanwalt am Berufungsgericht, Richter/Staatsanwalt am Kassationshof, Wahrnehmung von Führungsaufgaben an höheren Gerichten.

Bei Rechtsanwälten wird unterschieden nach allgemeinen Rechtsanwälten und Rechtsanwälten mit Zulassung für den Kassationshof.

Auch bei Geschäftsstellenbeamten und Gerichtsvollziehern erfolgt eine Unterscheidung nach höheren und niedrigeren Dienststufen.

Bei Notaren gibt es keine solche Unterscheidung.

An allen Gerichten herrscht Anwaltszwang, außer wenn ein Friedensrichter den Vorsitz führt.

Die Berufsvereinigungen haben Aufsichtspflichten und disziplinarische Befugnisse gegenüber ihren Mitgliedern.

Ausländische Staatsangehörige können als Rechtsanwalt praktizieren, wenn ihre beruflichen Qualifikationen aus dem Herkunftsland entsprechend den Richtlinien 89/48/EWG und 98/5/EG anerkannt worden sind.

Diese Richtlinien wurden mit decreto legislativo Nr. 115/92 und decreto legislativo Nr. 96/2001 in italienisches Recht umgesetzt.

In Italien kann der Rechtsberuf von jeder Person ausgeübt werden, die in ihrem Herkunftsland die entsprechenden beruflichen Qualifikationen erworben hat und die weiteren Bedingungen erfüllt, die in den oben genannten Vorschriften festgeschrieben sind, die auch Kriterien für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen enthalten.

* Alle Rechte sind der EU vorbehalten

*Quelle: Europäische Kommission

© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco