Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (Konkurs) in Italien

Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren in Italien erfordert einen Antrag, der innerhalb von 30 Tagen vor dem Prüfungstermin bei dem Insolvenzverwalter eingereicht werden muss.

Das Datum des Prüfungstermins wird in der gerichtlichen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt.

Nach dieser 30-tägigen Frist kann die Forderungsanmeldung trotzdem erfolgen und zwar innerhalb eines Jahres ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In diesem zweiten Fall ist die Anmeldung „tardivo“ , d.h. verspätet. Die verspätete Anmeldung gilt zwar, der Gläubiger wird aber wahrscheinlich einen Quotennachteil haben. Aus diesem Grund ist die schnelle Anmeldung geboten.

Theoretisch kann jedermann seine eigene Forderung selbst anmelden. In der Praxis ist das aber für deutsche Gläubiger unmöglich, da in Italien eine Forderungsanmeldung nur über die sogenannte „PEC“ erfolgen kann.

Die PEC (Posta Elettronica Certificata) ist ein zertifiziertes Mailverfahren, das die Sendung von E-Mails ermöglicht, die einem Einschreiben mit Rückschein entsprechen.

Unsere Kanzlei befasst sich seit längerer Zeit mit Insolvenzanmeldungen im Insolvenzverfahren in Italien und verfügt natürlich über das obengenannte PEC, so dass eine rasche und unkomplizierte Abwicklung gewährleistet ist.

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Ihre Anfrage per Mail richten Sie bitte an info@anwalt-italien.net . Telefonisch sind wir unter der Telefonnummer 07121 270 46 97 zu erreichen.

© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco